Die Interessengemeinschaft ...
- vertritt die Interessen der Mitgliedsbanken im Rahmen der Zielsetzungen und ergreift hierzu alle notwendigen und sinnvollen Initiativen
- unterhält keinen wirtschaftlichen Gesamtbetrieb und stellt auch keinen eigenständigen Verband dar
- arbeitet mit Mitgliedern und Verbänden, Verbundunternehmen und sonstigen Institionen zielführend zusammen
Der Vorstand...
- besteht aus den gewählten Regionalvertretern und bis zu 5 kooptierten Mitgliedern
- legt Aufgaben und Zuständigkeiten für die IG fest
- ist zuständig für Beschlussfassungen, die überregionale Angelegenheiten betreffen
Der Bundessprecher und sein Stellvertreter...
- werden durch den Vorstand gewählt und repräsentieren die IG nach außen
Die Regionalvertreter...
- sind die ersten Ansprechpartner für die Mitgliedsbanken in der Region
- sind erster Ansprechpartner für die Regionalverbände
- sind zuständig für Beschlussfassungen in regionalen Angelegenheiten
- übernehmen Zuständigkeiten für Sachgebiete, Arbeitskreise, einzelne Verbundunternehmen und spezielle Themen
Die Geschäftsstelle ...
- ist zentrale Anlaufstelle, für Mitglieder der IG und für Verbände, Verbundunternehmen und sonstige Institutionen und Vermittler zu den regionalen bzw. fachlichen Ansprechpartnern
- ist zuständig für eine funktionierende Kommunikation zwischen den Mitgliedern und allen Organen der IG und externen Einrichtungen
- koordiniert den Informationsaustausch innerhalb der IG und ist unterstützend tätig für alle Mitglieder in Angelegenheiten der Organisation, der Administration und des Informationswesens der IG
- betreut den Internetauftritt der IG